So schützen Sie Ihre Beschäftigten vor UV-Strahlung Ein Arbeitsplatz an der Sonne – manche Menschen können sich einen Job in Innenräumen kaum vorstellen. Outdoor Jobs, bei denen man draußen arbeiten kann, z. B. in der Landwirtschaft, im Bauhandwerk, Straßenbau oder in Bäderbetrieben, besitzen viele Vorteile. Wer seinen Beruf in der Natur ausübt, genießt den Vorteil, einen Großteil der Arbeitszeit draußen zu verbringen, sich zu bewegen und frische Luft zu genießen. Insbesondere in den Sommermonaten sind Beschäftigte, die im Freien arbeiten, jedoch hohen Dosen an UV-Strahlung ausgesetzt. Denn anders als in der Freizeit haben sie keine Wahl und müssen sich in der prallen Sonne aufhalten aufgrund ihrer Tätigkeit. Wenn Beschäftigte nicht ausreichend vor der Sonne geschützt sind, riskieren sie einen Sonnenbrand, eine Sonnenallergie oder Augenentzündungen. Diese sind sichtbare Zeichen dafür, dass die UV-Strahlung der Sonne akut Haut und Augen geschädigt hat. Zwar regenerieren sich Haut und Augen wieder, doch UV-Strahlung hinterlässt auch unsichtbare Schäden. Und die können auf lange Sicht gefährlich werden. UV-Strahlung schädigt die Erbsubstanz (DNA) in den Zellen. Das kann – manchmal erst nach Jahrzehnten – zu Krebserkrankungen an Haut und Auge führen. Menschen bestimmter Berufsgruppen, die sich viel im Freien aufhalten, haben daher ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie die Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten vermieden wird. Zu diesem Zweck muss eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung muss für Beschäftigte, die regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind, u. a. die Höhe der Belastung durch solare UV-Strahlung bewertet werden. Auf Basis der Ergebnisse sind Schutzmaßnahmen abzuleiten und ihre Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. Darüber hinaus müssen die betroffenen Beschäftigten im Freien entsprechend der Gefährdungsbeurteilung unterwiesen werden. Je nachdem, wie die Gefährdungsbeurteilung ausfällt, müssen Sie für und mit Ihren Beschäftigten technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Mitarbeitenden am Arbeitsplatz bestmöglich vor UV-Strahlung schützen können.
Wie können Sie das Risiko für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz einschätzen? Eine Orientierungshilfe bietet der sogenannte UV-Index. Ein hoher UV-Index steht für eine hohe UV-Bestrahlungsstärke. Je höher also der UV-Index, desto schneller kann ungeschützte Haut einen Sonnenbrand bekommen. Der UV-Index hilft Ihnen als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber dabei, geeignete UV-Schutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeitenden zu ergreifen. Bereits ab einem UV-Index 3 sind Schutzmaßnahmen erforderlich (siehe Tabelle), bei besonders empfindlichen Beschäftigten oder bei Einnahme bestimmter Medikamente auch schon früher. UV-Index Zu ergreifende Schutzmaßnahmen 0 bis 2 keine Schutzmaßnahmen erforderlich 3 bis 7 Schutzmaßnahmen erforderlich: in der Mittagszeit (von 11 bis 15 Uhr) möglichst im Schatten aufhalten schützende Kleidung tragen, nicht mit freiem Oberkörper arbeiten Sonnenbrille und Kopfbedeckung tragen unbekleidete Körperstellen mit Sonnenschutzmittel eincremen ab 8 Schutz absolut notwendig: in der Mittagszeit (von 11 bis 15 Uhr) möglichst nicht draußen aufhalten direkte Sonne meiden, im Schatten arbeiten schützende Kleidung, Sonnenbrille, Kopfbedeckung und Sonnenschutzcreme sind obligatorisch Informieren Sie sich regelmäßig über den vorhergesagten UV-Index. Er ermöglicht es Ihnen, das Sonnenbrand-Risiko für den Arbeitstag abzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeitenden zu ergreifen. Die durchschnittlichen für Deutschland ermittelten UV-Indexstufen sind außerdem als UVI-Kalender verfügbar, siehe www.baua.de/solarUV, und bieten eine Planungsgrundlage für das ganze Jahr. Die Intensität der UV-Strahlung wird durch die Tageszeit beeinflusst. So ist die Belastung in der Mittagszeit von 11 bis 15 Uhr (Sommerzeit) besonders hoch. Die UV-Belastung wird zwar durch Schatten und Bewölkung gemindert, aber nicht ganz aufgehoben. In den Sommermonaten klettert der UV-Index hierzulande durchschnittlich auf 8 bis 9 (Tagesspitzenwert). Auch UV-Index-Werte von 10 sind möglich. Mit zunehmender Höhenlage sind sogar noch höhere Werte bis 12 möglich. Schnee, Wasser und helle Oberflächen wie Sand, Beton, Bleche oder Asphalt können dazu beitragen, dass die tatsächliche UV-Intensität deutlich höher ist als der veröffentlichte UV-Index. Ab einem UV-Index 3 sollten Mitarbeitende mittags im Schatten und ab einem UV-Index 8 möglichst gar nicht mehr draußen sein – das gilt für alle Hauttypen gleichermaßen. Wichtig: Nicht nur im Sommer kann mittags eine hohe UV-Strahlung auftreten, sondern auch im Frühjahr und Herbst. Zusätzlich können durch den Klimawandel Ende März / Anfang April sogenannte Niedrig-Ozon-Ereignisse auftreten. Diese können dazu führen, dass die UV-Strahlung intensiver ist, als für diese Jahreszeit üblich. Achten Sie auf den tagesaktuellen UV-Index. In Anbetracht der Sonnenintensität und der täglichen Sonnenstunden ist es in Deutschland sinnvoll, sich von spätestens April bis September über den UV-Index zu informieren. In Deutschland wird der UV-Index vom Deutschen Wetterdienst (DWD) und vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ermittelt und veröffentlicht. Den tagesaktuellen UV-Index für die verschiedenen Regionen Deutschlands finden Sie hier. Eine Vorhersage des UV-Index für die nächsten drei Tage können Sie per Newsletter vom Bundesamt für Strahlenschutz abonnieren. Der UV-Index wird auch über UV-Index-Apps, Wetter-Apps und in Wetterberichten unterschiedlicher Medien veröffentlicht. Bauliche und organisatorische UV-Schutzmaßnahmen rechtzeitig erwägen. Veränderungen an Gebäuden, wie das Anbringen von Markisen oder die Umgestaltung der Außenbereiche, um mehr Schattenoasen zu schaffen, benötigen einen zeitlichen Vorlauf. Eine frühzeitige Planung ist daher empfehlenswert. Das gilt auch für die Anpassung von organisatorischen Abläufen an die UV-Strahlung, deren Stärke sich ja im Tagesverlauf ändert. Informieren Sie Ihr Personal darüber, dass UV-Strahlung ein großer Risikofaktor für Hautkrebs ist. Erklären Sie, welche Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ergriffen werden können. Wiederholen Sie diese wichtige Information jeweils zu Beginn des Frühjahrs, damit Ihr Personal hinreichend sensibilisiert ist. Beschäftigte, die im Freien arbeiten, sollten zudem regelmäßig über die Gesundheitsrisiken von UV-Strahlung informiert werden. Dazu zählen akut zum Beispiel der Sonnenbrand und langfristig der Hautkrebs. Weisen Sie Ihre Beschäftigten auch darauf hin, dass manche Arzneimittel – zum Beispiel Antibiotika – in Verbindung mit UV-Strahlen unangenehme Nebenwirkungen entwickeln können. Diese können z. B. die Haut so sonnenempfindlich machen, dass sie bereits durch einen kurzen Aufenthalt in der Sonne Schaden nimmt. Die Haut reagiert dann beispielsweise mit starken Rötungen, brennenden Schmerzen, Blasenbildung oder Schuppung. Die Hautreaktionen können innerhalb von Minuten bis Stunden nach der Anwendung des Arzneimittels auftreten, aber auch erst mit Verzögerung von einigen Tagen. Auch bestimmte Pflanzen und Kosmetika können in Kombination mit UV-Strahlen Hautreizungen begünstigen. Erklären Sie Ihrem Personal die notwendigen UV-Schutzmaßnahmen ausführlich im Rahmen von Unterweisungen. Hierbei können Medien hilfreich sein, zum Beispiel der Einsatz von Videos, Postern oder Bildern. Letztere können Sie in Ihrem Betrieb auch als Erinnerungsstützen platzieren.
Ihre Beschäftigten sind arbeitsbedingt einer intensiven UV-Strahlung ausgesetzt? Dann sollten Sie technische, organisatorische sowie personenbezogene Schutzmaßnahmen in den Arbeitsalltag integrieren. Im Sinne von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, zu prüfen, ob eine Gefährdung von Beschäftigten an Arbeitsplätzen im Freien durch Sonnenstrahlen vorliegt. Auf diese Weise können Schäden durch Sonnenstrahlung vermieden werden. Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung oder sonnenbedingter Wärmeeinwirkung sind in der Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. Die Schutzmaßnahmen werden nach dem TOP-Prinzip angewendet: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Vorrang haben dabei technische Maßnahmen. Können Sie diese nicht umsetzen, so wählen Sie organisatorische Maßnahmen sowie ergänzend persönliche Schutzmaßnahmen. Technische Maßnahmen zielen auf schattige Arbeitsplätze und Pausenorte ab. Sie umfassen alle Formen von Beschattung, dazu zählen zum Beispiel: Überdachungen, Sonnenschirme, Sonnensegel und UV-absorbierende Abdeckungen, Einrichtung von provisorischen Unterstellmöglichkeiten, z. B. an Verkaufsständen oder Montagearbeitsplätzen, Verwendung von UV-absorbierenden Fenstern an Bahnen, Bussen, Gabelstaplern, Traktoren und anderen Fahrzeugen, fixe Dächer für ständige Arbeitsplätze im Freien, z. B. Bademeisterarbeitsplätze, Kassenarbeitsplätze auf Parkplätzen, Verkaufseinrichtungen etc. Stellen Sie sicher, dass Ihr Personal keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist und nach Möglichkeit nur an beschatteten Plätzen arbeitet. Achtung: Auch Schatten bietet keinen vollständigen Schutz. Die Beschäftigten sind hier durch Reflexion und Umgebungsstrahlung noch einem Teil der UV-Strahlung ausgesetzt. Die organisatorischen Maßnahmen zielen darauf ab, Arbeiten im Freien unter intensiver Sonneneinstrahlung (von 11 bis 15 Uhr) zu vermeiden. Diese umfassen z. B.: die zeitliche Umgestaltung des Arbeitsablaufes (z. B. früherer Arbeitsbeginn und Meiden von Arbeiten im Freien zur Mittagszeit, weniger dringliche Arbeiten sollten in eine Zeit mit weniger UV-Strahlungsbelastung verschoben werden), wenn möglich, den Wechsel der Tätigkeiten im Freien zwischen mehreren Beschäftigten den Verzicht auf Überstunden bei einem hohen UV-Index (>6), die Anpassung der Art und des Umfangs der Pausen (im Schatten) an die Tageszeit, Das Umsetzen technischer sowie organisatorischer Maßnahmen ist wichtig, ersetzt aber nicht das Tragen der richtigen Kleidung. Wenn Ihre Beschäftigten im Freien arbeiten, sind lange Ärmel und lange Hosen sowie eine schützende Kopfbedeckung dringend zu empfehlen. Die personenbezogenen Maßnahmen umfassen: das Tragen einer Kopfbedeckung (inklusive Nacken- und Ohrenschutz); in Arbeitsbereichen, in denen Schutzhelme getragen werden müssen, kann der Nacken- und Ohrenschutz durch ein zusätzliches Tuch erreicht werden, z. B. durch einen einknöpfbaren Nackenschutz, das Tragen körperbedeckender, dichtgewebter Bekleidung (lange Hose, langärmeliges Hemd oder Shirt, z. B. aus Baumwollmaterialien), das Tragen einer den Arbeitsbedingungen entsprechenden Sonnenschutzbrille (Hinweis: zu stark getönte Gläser sind z. B. nicht für den Straßenverkehr geeignet). Die Sonnenschutzbrille sollte über ausreichend Seitenschutz verfügen. das Auftragen von schweißfesten Sonnenschutzmitteln mit einem hohen Lichtschutzfaktor auf Körperstellen, die nicht durch Kleidung geschützt werden, z. B. Gesicht oder Handrücken. Das Sonnenschutzmittel sollte von Ihnen als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber in ausreichenden Mengen zur Verfügung gestellt werden, ebenso wie geeignete Schutzausrüstung. Trotz Sonnenschutzmittel und regelmäßigem Nachcremen sollten Ihre Mitarbeitenden den Aufenthalt in der Sonne nicht ausdehnen. Sonnencremes verlängern zwar die Zeit, bis ein Sonnenbrand entsteht, aber kein Sonnenschutzmittel schaltet die UV-Strahlung komplett aus. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Beschäftigten alle weiteren empfohlenen UV-Schutzmaßnahmen wie Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Aufenthalt im Schatten beherzigen.