Tipps für Beschäftigte

Schutz vor solarer UV-Strahlung

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So schützen Sie sich am Arbeitsplatz

Ob Landwirtin, Dachdecker, Gärtnerin, Winzer oder Schornsteinfegerin: All diese Berufe haben eines gemeinsam – das Arbeiten im Freien. Dabei gelten für Menschen, die im Freien arbeiten, grundsätzlich dieselben Empfehlungen zum Schutz vor Sonnenstrahlung wie für die Allgemeinbevölkerung. Wer sich nicht ausreichend vor der Sonne schützt, riskiert einen Sonnenbrand oder Augenentzündungen. Dies sind zusammen mit der Bräunung sichtbare Zeichen dafür, dass die UV-Strahlung der Sonne Haut und Augen geschädigt hat. Zwar regenerieren sich Haut und Augen wieder, doch UV-Strahlung hinterlässt auch unsichtbare Schäden. Und die können auf lange Sicht gefährlich werden. UV-Strahlung schädigt die Erbsubstanz (DNA) in den Zellen. Das kann – manchmal erst nach Jahrzehnten – zu Krebserkrankungen an Haut und Auge führen. Menschen bestimmter Berufsgruppen, die sich viel im Freien aufhalten und somit viele Stunden der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken.

Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss deshalb für bestimmte Tätigkeiten eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um UV-bedingte Erkrankungen zu vermeiden. Im Folgenden erfahren Sie, welche Maßnahmen das sind – und wie auch Sie aktiv dazu beitragen können, sich am Arbeitsplatz vor UV-Strahlung zu schützen.

Was tun gegen solare UV-Strahlung am Arbeitsplatz?

Körperstellen, die Sie nicht mit Bekleidung schützen können, müssen Sie mit Sonnenschutzmitteln eincremen. Das Sonnenschutzmittel sollte von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber in ausreichenden Mengen zur Verfügung gestellt werden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt, auf die folgenden Punkte zu achten:

  • Das Sonnenschutzmittel sollte wasser- und schweißfest sein. Es sollte einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor (LSF) sowie einen Schutz vor UV-A-Strahlung haben. Achten Sie auf das UVA-Siegel!
  •  UV-Filter in Sonnencremes: Welche sind wirklich gut?
  • Verwenden Sie UV-Schutzmittel aus der Schutzkategorie „hoch" (LSF: 30, 40 und 50) oder „sehr hoch" (LSF: 50+).
  • Tragen Sie ausreichend Sonnenschutzmittel auf. Empfohlen werden zwei Milligramm pro Quadratzentimeter Haut. Bei einem Erwachsenen entspricht das vier gehäuften Esslöffeln für den ganzen Körper.
  • Verteilen Sie das Sonnenschutzmittel gleichmäßig auf allen ungeschützten Hautflächen.
  • Tragen Sie das Sonnenschutzmittel 30 Minuten vor Ihrem Aufenthalt in der Sonne auf.
  • Cremen Sie in regelmäßigen Abständen (ca. alle 2 Stunden) nach. Bitte beachten Sie, dass das Nachcremen die Schutzwirkung nicht verlängert, sondern diese nur erhält.
  • Verwenden Sie ein Sonnenschutzmittel nach dem Öffnen nicht länger als angegeben (in der Regel 12 Monate). Tipp: Notieren Sie sich auf dem Sonnenschutzmittel, wann Sie es geöffnet haben.

Tipp: Auch die Lippen sollten vor UV-Strahlung geschützt werden. Verwenden Sie einem Lippenpflegestift mit LSF.

Trotz Sonnenschutzmitteln sollten Sie Ihren Aufenthalt in der Sonne nicht verlängern. Kein Sonnenschutzmittel filtert UV-Strahlung komplett und bietet darum keinen vollständigen Schutz – weder vor einem Sonnenbrand, noch vor langfristigen Folgen wie Hautkrebs. Daher sollte Sonnencreme niemals dazu genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne beliebig auszudehnen. Achten Sie deshalb bitte auch auf alle weiteren empfohlenen UV-Schutzmaßnahmen wie Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Aufenthalt im Schatten.

Früh erkannt hat schwarzer wie weißer Hautkrebs gute Heilungsaussichten. Um auffällige Veränderungen an der Haut möglichst schnell aufspüren und ggf. behandeln zu können, sollten Sie regelmäßig zu Früherkennungsuntersuchungen gehen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Frauen und Männern ab 35 Jahren alle zwei Jahre eine Untersuchung an – das sogenannte Hautkrebs-Screening. Dabei untersucht entweder ein/e entsprechend fortgebildete Hausärztin/Hausarzt oder ein/e Hautärztin/Hautarzt die gesamte Hautoberfläche sorgsam mit dem bloßen Auge auf weißen und schwarzen Hautkrebs.

Wird eine Hautkrebserkrankung diagnostiziert und besteht der Verdacht, dass diese arbeitsbedingt verursacht ist, meldet die Ärztin/der Arzt die Erkrankung mit einer sogenannten Berufskrankheitenanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Ist eine Anerkennung als Berufskrankheit möglich, werden alle weiteren Leistungen durch die Unfallversicherung übernommen und koordiniert. Es können multiple „aktinische Keratosen"-Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms (weißer Hautkrebs) sowie das Plattenepithelkarzinom (weißer Hautkrebs) selbst als Berufskrankheit der Nummer 5103 anerkannt werden. Aktinische Keratosen gelten für sich genommen schon als kanzeröse (krebsartige) Veränderung und sind in der Bevölkerung weit verbreitet. Erreichen sie durch zahlreiches Auftreten ein bestimmtes Ausmaß (= multipel), können sie als Berufskrankheit gelten.

Behalten Sie Ihre Haut im Blick. Früh erkannt, hat Hautkrebs gute bis sehr gute Heilungsaussichten. Auch Sie selbst können dafür etwas tun: Untersuchen Sie Ihre Haut regelmäßig selbst. Juckende, blutende, erhabene rötliche und/oder sandpapierartige Hautveränderungen, die nach sechs Wochen noch nicht abgeheilt sind, sollten einer Hautärztin/einem Hautarzt gezeigt werden.

Auch Ihre Pigmentmale (Leberflecke, Muttermale) sollten Sie gut im Blick haben. Veränderungen an Pigmentmalen können ein Hinweis auf schwarzen Hautkrebs (Malignes Melanom) sein. Eine Orientierungshilfe bei der Einschätzung eines Pigmentmals kann die A-B-C-D-(E)-Regel sein:

A = Asymmetrie = unregelmäßige Form
B = Begrenzung = keine scharfe, regelmäßige Begrenzung
C = Colour/Farbe = mehrere hellere und dunklere Farbtöne
D = Durchmesser = größer als 3 bis 5 Millimeter
(E = Erhabenheit: Wächst ein bestehendes Mal knotig in die Höhe oder ist ein neues auf ansonsten ebenem Grund entstanden, sollte es ebenfalls gut beobachtet werden.)

Wenn Sie an sich ein Pigmentmal entdecken, das nach der A-B-C-D-(E)-Regel auffällig ist, sollten Sie zu einer Hautärztin oder einem Hautarzt gehen.

Wie können Sie Ihr persönliches Risiko am Arbeitsplatz einschätzen? Eine Orientierungshilfe bietet der sogenannte UV-Index. Ein hoher UV-Index steht für eine hohe UV-Bestrahlungsstärke. Je höher also der UV-Index, desto schneller kann Ihre ungeschützte Haut einen Sonnenbrand bekommen. Der UV-Index hilft Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber dabei, geeignete UV-Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bereits ab einem UV-Index 3 sind Schutzmaßnahmen erforderlich (siehe Tabelle). Wenn Sie besonders empfindlich sind oder bestimmte Medikamente einnehmen, sind Schutzmaßnahmen sogar früher erforderlich.

UV-Index

Zu ergreifende Schutzmaßnahmen

0 bis 2

keine Schutzmaßnahmen erforderlich

3 bis 7

  • Schutzmaßnahmen erforderlich: in der Mittagszeit (von 11 bis 15 Uhr) möglichst im Schatten aufhalten
  • schützende Kleidung tragen, nicht mit freiem Oberkörper arbeiten
  • Sonnenbrille und Kopfbedeckung tragen
  • unbekleidete Körperstellen mit Sonnenschutzmittel eincremen

ab 8

Schutz absolut notwendig:

  • in der Mittagszeit (von 11 bis 15 Uhr) möglichst nicht draußen aufhalten
  • direkte Sonne meiden, im Schatten arbeiten
  • schützende Kleidung Sonnenbrille, Kopfbedeckung und Sonnenschutzcreme sind obligatorisch

 

Informieren Sie sich regelmäßig über den vorhergesagten UV-Index. Er ermöglicht es Ihnen, Ihr Sonnenbrand-Risiko für den Arbeitstag abzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen einzufordern und zu ergreifen. Die durchschnittlichen für Deutschland ermittelten UV-Indexstufen sind außerdem als UVI-Kalender verfügbar, siehe www.baua.de/solarUV, und bieten eine Planungsgrundlage für das ganze Jahr.

Die Intensität der UV-Strahlung wird durch die Tageszeit beeinflusst. So ist die Belastung in der Mittagszeit von 11 bis 15 Uhr (Sommerzeit) besonders hoch. Die UV-Belastung wird zwar durch Schatten und Bewölkung gemindert, aber nicht ganz aufgehoben.

In den Sommermonaten klettert der UV-Index hierzulande durchschnittlich auf 8 bis 9. Auch UV-Index-Werte von 10 sind möglich. Mit zunehmender Höhenlage sind sogar noch höhere Werte bis 12 möglich. Schnee, Wasser und helle Oberflächen wie Sand, Beton, Bleche oder Asphalt können dazu beitragen, dass die tatsächliche UV-Intensität deutlich höher ist als der veröffentlichte UV-Index.

Sie sollten ab einem UV-Index 3 mittags im Schatten und ab einem UV-Index 8 möglichst gar nicht mehr draußen sein – ganz gleich, welcher Hauttyp Sie sind.

Wichtig: Nicht nur im Sommer kann mittags eine hohe UV-Strahlung auftreten, sondern auch im Frühjahr und Herbst. Zusätzlich können durch den Klimawandel Ende März / Anfang April so genannte Niedrigozonereignisse auftreten. Diese können dazu führen, dass die UV-Strahlung intensiver ist, als für diese Jahreszeit üblich. Achten Sie auf den tagesaktuellen UV-Index.

In Anbetracht der Sonnenintensität und der täglichen Sonnenstunden ist es in Deutschland sinnvoll, sich von spätestens April bis September über den UV-Index zu informieren. In Deutschland wird der UV-Index vom Deutschen Wetterdienst (DWD) und vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ermittelt und veröffentlicht. Den tagesaktuellen UV-Index für die verschiedenen Regionen Deutschlands finden Sie hier. Eine Vorhersage des UV-Index für die nächsten drei Tage können Sie per Newsletter vom Bundesamt für Strahlenschutz abonnieren. Der UV-Index wird auch über UV-Index-Apps, Wetter-Apps und in Wetterberichten unterschiedlicher Medien veröffentlicht.

Sie sind arbeitsbedingt im Freien einer intensiven UV-Strahlung ausgesetzt? Dann integrieren Sie notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen in Ihren Arbeitsalltag. Dabei haben Sie ein Anrecht auf die Unterstützung Ihres Arbeitgebers. Dieser ist prinzipiell dazu verpflichtet, Sie vor intensiver Sonneneinstrahlung zu schützen. Die Schutzmaßnahmen werden nach dem TOP-Prinzip angewendet: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Vorrang haben dabei technische Maßnahmen. Können diese nicht umgesetzt werden, sollten organisatorische Maßnahmen sowie ergänzend persönliche Schutzmaßnahmen erfolgen.

Technische Maßnahmen zielen auf schattige Arbeitsplätze und Pausenorte ab. Sie umfassen alle Formen von Beschattung, dazu zählen zum Beispiel:

  • Überdachungen, Sonnenschirme, Sonnensegel und UV-absorbierende Abdeckungen,
  • Einrichtung von provisorischen Unterstellmöglichkeiten, z. B. an Verkaufsständen oder Montagearbeitsplätzen,
  • Verwendung von UV-absorbierenden Fenstern an Bahnen, Bussen, Gabelstaplern, Traktoren und anderen Fahrzeugen,
  • fixe Dächer für ständige Arbeitsplätze im Freien, z. B. Bademeisterarbeitsplätze, Kassenarbeitsplätze auf Parkplätzen, Verkaufseinrichtungen etc.

Meiden Sie also die direkte Sonneneinstrahlung: Sie sollten möglichst nur an beschatteten Plätzen arbeiten.

Die organisatorischen Maßnahmen zielen darauf ab, Arbeiten im Freien unter intensiver Sonneneinstrahlung (von 11 bis 15 Uhr) zu vermeiden. Diese umfassen z. B.:

  • die zeitliche Umgestaltung des Arbeitsablaufes (z. B. früherer Arbeitsbeginn, Meiden von Arbeiten im Freien zur Mittagszeit, weniger dringliche Arbeiten so verschieben, dass sie in Zeiten mit weniger UV-Strahlenbelastung fallen etc.)
  • wenn möglich, die Beschäftigten im Wechsel Tätigkeiten im Freien ausführen lassen
  • den Verzicht auf Überstunden bei einem hohen UV-Index (> 6),
  • Art und Umfang der Pausen (selbstverständlich im Schatten) an die Tageszeit anpassen

Das Umsetzen technischer Maßnahmen ist wichtig, ersetzt aber nicht das Tragen sonnengerechter Kleidung. Sobald Sie im Freien arbeiten, ist sonnengerechte Kleidung – lange Ärmel und lange Hosen sowie eine schützende Kopfbedeckung – Pflicht. Achtung: Auch im Schatten sind Sie durch Reflexion und Umgebungsstrahlung noch einem Teil der UV-Strahlung ausgesetzt.

Folgende Kleidung schützt Sie beim Arbeiten im Freien vor UV-Strahlung:

  • eine Kopfbedeckung (Achten Sie auf Nacken- und Ohrenschutz; in Arbeitsbereichen, in denen Schutzhelme getragen werden müssen, kann der Nacken- und Ohrenschutz durch ein zusätzliches Tuch erreicht werden, z. B. durch einen einknöpfbaren Nackenschutz.)
  • körperbedeckende, dichtgewebte Bekleidung (lange Hose, langärmliges Hemd oder Shirt, z. B. aus Baumwolle oder Polyester)
  • Dunkle Kleidungsstücke schützen besser vor UV-Strahlung als weiße. Sind die Stoffe aber dicht gewebt, spielt die Farbe keine Rolle.
  • eine Sonnenschutzbrille, die Ihren Arbeitsbedingungen entspricht. Die Sonnenschutzbrille sollte über ausreichend Seitenschutz verfügen.

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