So schützen Sie Kinder vor UV-Strahlung Kinderhaut ist besonders zart und empfindlich. Sie muss deshalb konsequent vor UV-Strahlung geschützt werden – ganz unabhängig vom Hauttyp. Das liegt daran, dass die Haut von Kindern einen anderen Aufbau hat als die von Erwachsenen. Daher ist Kinderhaut ganz besonders empfänglich für Schädigungen durch UV-Strahlung. Wer von Kindesbeinen an zu viel UV-Strahlung abbekommt, hat im späteren Leben ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Zudem altert die Haut vorzeitig, das heißt, dass die Elastizität der Haut schneller abnimmt als normal, sich viele Falten bilden können und im Alter Wunden nicht mehr so gut heilen. Denn die Haut vergisst nichts. Gut zu wissen: Sonnenbrände in der Kindheit erhöhen das Risiko für den schwarzen Hautkrebs um das Zwei- bis Dreifache. Daher ist jeder Sonnenbrand einer zu viel! Neben der Haut, gefährdet zu viel UV-Strahlung aber auch die Augen der Kleinen in besonderer Weise. Denn die Linse der Kinder ist durchlässiger für UV-Strahlung als die Erwachsener, so dass bei Kindern mehr UV-Strahlung bis zur Netzhaut im Auge gelangen kann. Zusätzlich erhöht eine UV-Bestrahlung der Augen von Kindesbeinen an das Risiko, dass die Linse eintrübt (Bildung des Grauen Stars). Machen Sie sich mit den gesundheitlichen Risiken und Schutzmaßnahmen vertraut und schützen Sie Ihr Kind und sich selbst. Denn der nachhaltigste UV-Schutz für Ihr Kind sind Sie – indem Sie ihm konsequenten UV-Schutz vorleben. Führen Sie für die ganze Familie UV-Schutz als Sommer-Sonnen-Routine ein, damit Haut und Augen gesund bleiben.
Setzen Sie Babys nicht der direkten Sonne aus. Nutzen Sie bei Ihrer Tagesplanung den UV-Index vor Ort als Orientierungshilfe für tagesaktuellen Sonnenschutz. Bereits ab einem UV-Index von 3 ist Sonnenschutz erforderlich, ab UV-Index 8 absolut notwendig. Keine Mittagssonne für Kinder! Im Sommer sollten Kinder während der Mittagsonne (11 Uhr bis 15 Uhr) eine Pause beim Spielen oder sonstigen Aufhalten im Freien einlegen. Schützen Sie Ihr Kind von oben bis unten mit angemessener Kleidung vor UV-Strahlung. Dazu gehören auch eine Kopfbedeckung, Schuhe und eine Sonnenbrille. Achten Sie darauf, dass die unbedeckte Haut Ihres Kindes ausreichend mit Sonnencreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30) geschützt ist. Sonnencreme sollte mindestens eine halbe Stunde vor dem Sonnenaufenthalt aufgetragen und etwa alle zwei Stunden erneuert werden. Aber Achtung: Die Schutzwirkung wird durch das Nachcremen nicht verlängert, sondern nur erhalten. Schützen Sie Ihr Kind besonders beim Baden und im Gebirge vor UV-Strahlung. Halten Sie Ihr Kind von Solarien fern: Für Personen unter 18 Jahren ist der Besuch eines Solariums gesetzlich verboten. Beachten Sie, dass einige Arzneimittel, Kosmetika und bestimmte Pflanzen in Verbindung mit UV-Strahlung Hautreizungen verursachen können. Erkundigen Sie sich im Bedarfsfall bei Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt. Vermeiden Sie einen Sonnenbrand – bei Ihrem Kind und sich selber. Passiert es doch einmal, dann schützen Sie die Haut Ihres Kindes unbedingt vor weiterer UV-Strahlung! Bei Sonnenbrand helfen feuchte/kalte Umschläge und hautberuhigende Lotionen. Bei Bläschenbildung holen Sie sich ärztliche Hilfe. Öffnen Sie Bläschen in keinem Fall selbst (Entzündungsgefahr).
Ein Sonnenbrand sollte unbedingt vermieden werden! Was aber tun, wenn es doch einmal passiert ist? Das wichtigste ist, das Kind vor weiterer UV-Strahlung zu schützen. Kalte (nicht zu kalte) und feuchte Umschläge kühlen die Haut. Cremes und Gels können Symptome lindern und zur Gesundung beitragen. Das gilt vor allem bei Verbrennungen 1. Grades, bei denen die Haut gerötet ist, juckt und brennt. Die gereizten Hautstellen sollten außerdem keiner Reibung ausgesetzt werden. Achten Sie daher darauf, dass die verbrannten Hautpartien nur von luftiger oder am besten gar keiner Kleidung bedeckt werden. Bei einer Verbrennung 2. oder 3. Grades sollten Sie eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt aufsuchen. Hier sind die Schmerzen oftmals unerträglich, die Haut löst sich komplett. Wenn sich Bläschen bilden, dürfen Sie diese auf keinen Fall öffnen oder entfernen (Entzündungsgefahr). Das Kind darf erst wieder mit Sonnenschutz in die Sonne, wenn die Haut ausgeheilt ist. Beruhigen und trösten Sie das Kind, denn die Schmerzen werden spätestens nach drei Tagen verschwunden sein.
Wichtig: Da die Kinderhaut aufgrund ihres Aufbaus empfindlicher gegenüber UV-Strahlung ist als Erwachsenenhaut, gelten die Empfehlungen für den richtigen Einsatz von Sonnenschutzmitteln bei Kindern unabhängig vom Hauttyp. Schützen Sie die Haut Ihres Kindes mit Sonnenschutzmittel. Denken Sie unbedingt daran, dass die Sonnencreme rechtzeitig – also eine halbe Stunde, bevor es nach draußen geht – aufzutragen. Verwendet werden sollte eine möglichst spezielle, wasserfeste und parfümfreie Sonnencreme für Kinder mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30. Bei Aufenthalten in großen Höhen, im Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen sollten Sie grundsätzlich zu einem Sonnenschutzmittel mit LSF 50+ greifen. Babys sollten nicht mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden, da ihre zarte Haut sehr empfindlich ist. Bei Kindern, die älter als 12 Monate sind, können Sonnenschutzmittel verwendet werden – allerdings nur für Haut, die nicht durch Kleidung bedeckt ist. Es empfiehlt sich, wie für Erwachsene auch, den Großteil der Haut durch Kleidung zu schützen. Achten Sie auf das UVA-Siegel. UV-Strahlung ist in drei Bereiche unterteilt: UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlen. UV-C-Strahlung der Sonne erreicht die Erde nicht. UV-A- und UV-B Strahlung wirkt gesundheitsschädigend. Sonnenschutzmittel müssen daher nicht nur UV-B-Strahlung ausfiltern, sondern auch einen ausreichenden Schutz gegen UV-A-Strahlung bieten. Sonnenschutzmittel mit UV-A-Schutz erkennen Sie an dem standardisierten UV-A-Siegel auf der Verpackung: Tragen Sie genügend Sonnencreme auf. Bei Sonnenschutzmitteln gilt: Mehr hilft auch mehr. Um den ausgewiesenen Lichtschutzfaktor (LSF) zu erreichen müssen zwei Milligramm pro Quadratzentimeter Haut aufgetragen werden. Bei einem Erwachsenen wären das durchschnittlich ungefähr vier gehäufte Esslöffel für den ganzen Körper, bei Kindern entsprechend der Größe des Kindes weniger. Wird zu wenig aufgetragen oder wird das Sonnenschutzmittel durch Abwaschen oder Abreiben verringert, reduziert das den LSF. Sonnencremes sollten Sie 30 Minuten vor einem Aufenthalt im Freien auftragen. Verteilen Sie die Sonnencreme gleichmäßig auf allen ungeschützten Hautflächen und cremen Sie ca. alle zwei Stunden sowie nach dem Baden nach. Beachten Sie aber, dass die Schutzwirkung durch das Nachcremen nicht verlängert, sondern nur erhalten wird. Beachten Sie das Haltbarkeitsdatum Ihrer Sonnencreme. Verwenden Sie diese nach dem Öffnen nicht länger als auf der Verpackung angegeben. Denn der UV-Schutz kann im Laufe der Zeit nachlassen. Geöffnete Sonnencremes sind in der Regel 12 Monate haltbar. Ein kleiner Tipp: Vermerken Sie auf der Sonnencremeverpackung, wann Sie diese geöffnet haben. Soweit nicht anders angegeben, sind ungeöffnete Sonnencremes mindestens 30 Monate haltbar. Schützen Sie die Lippen ihrer Kinder vor UV-Strahlung. Benutzen Sie dafür einen Lippenpflegestift mit LSF für Kinder. Begrenzen Sie auch mit Sonnenschutzmittel den Aufenthalt Ihres Kindes in der direkten Sonne. Sonnencremes verlängern zwar die Zeit, bis ein Sonnenbrand entsteht, aber kein Sonnenschutzmittel schaltet die UV-Strahlung komplett aus. Daher sollte Sonnencreme vor allem auch bei Kindern niemals dazu genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne beliebig auszudehnen. Beachten Sie immer auch die bereits beschriebenen Schutzmaßnahmen und sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind möglichst sonnengerechte Kleidung, eine Kopfbedeckung sowie eine Sonnenbrille trägt und sich möglichst viel im Schatten aufhält.
Informieren Sie sich regelmäßig über den vorhergesagten UV-Index für Ihre Region. Der UV-Index hilft Ihnen, die Risiken durch UV-Strahlung richtig einzuschätzen und die geeigneten Schutzmaßnahmen für sich und Ihre Familie zu ergreifen. Ein hoher UV-Index steht für eine hohe UV-Bestrahlungsstärke. Je höher also der UV-Index, desto schneller kann es bei ungeschützter Haut zu einem Sonnenbrand kommen. Ein UV-Index von 1 oder 2 gilt als unbedenklich, ab 3 ist ein Sonnenschutz erforderlich, ab 8 absolut notwendig. In Deutschland können im Juni und Juli UV-Index-Werte bis 10 und im Hochgebirge UV-Index-Werte bis 12 auftreten. Mittags, zwischen 11 und 15 Uhr, ist die UV-Strahlung (bei klarem Himmel) am höchsten. Daher sollten Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende ab einem UV-Index 3 mittags im Schatten verbringen – und ab einem UV-Index 8 möglichst gar nicht mehr draußen sein. Wichtig: Nicht nur im Sommer kann mittags eine hohe UV-Strahlung auftreten, sondern auch im Frühjahr und Herbst. Zusätzlich können durch den Klimawandel Ende März / Anfang April so genannte Niedrigozonereignisse auftreten. Diese können dazu führen, dass die UV-Strahlung intensiver ist, als für diese Jahreszeit üblich. Achten Sie auf den tagesaktuellen UV-Index und schützen Sie Ihre Kinder und sich selbst ab einem UV-Index 3. In Deutschland ist es sinnvoll, sich spätestens von April bis September über den UV-Index zu informieren. Der UV-Index wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) und vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ermittelt und veröffentlicht. Den tagesaktuellen UV-Index für die verschiedenen Regionen Deutschlands finden Sie hier. Eine Vorhersage des UV-Index für die nächsten drei Tage können Sie per Newsletter vom Bundesamt für Strahlenschutz abonnieren. Der UV-Index wird auch über UV-Index-Apps, Wetter-Apps und in Wetterberichten unterschiedlicher Medien veröffentlicht.
Setzen Sie Ihr Baby keinesfalls der direkten Sonneneinstrahlung aus. Achten Sie darauf, dass Ihr Baby immer einen Schattenplatz hat – selbst außerhalb der Mittagsstunden von 11 bis 15 Uhr. Kinder sollten sich ebenso wie Erwachsene im Sommer während der direkten Mittagssonne (11 Uhr bis 15 Uhr) nicht im Freien aufhalten. Während der Mittagszeit ist bei klarem Himmel die UV-Strahlung am höchsten. Beim Spielen und Toben im Freien sollte daher besser eine Pause eingelegt werden. Eine geschlossene, dicke Wolkenschicht kann zwar bis zu 90 % der UV-Strahlung abhalten. Dagegen können leichte Bewölkung – bei der man die Sonne noch sehen kann – und Nebel die UV-Strahlung sogar noch verstärken. Beschränken Sie Aktivitäten im Freien auf die weniger sonnenstarken Morgen- und Abendstunden. Aber auch dann sollten Sie Ihr Kind lieber an schattigen Plätzen spielen lassen. Allerdings ist Schatten kein „Freifahrtsschein“ für einen unbegrenzten Aufenthalt im Freien. Auch im Schatten ist Ihr Kind durch Reflexion und Umgebungsstrahlung noch einem Teil der UV-Strahlung ausgesetzt. Achten Sie deshalb darauf, dass es auch im Schatten einen Kopfschutz, sonnengerechte Kleidung und auf unbedeckten Körperstellen Sonnenschutzmittel trägt. Halten Sie Ihr Kind von Solarien fern. Für Personen unter 18 Jahren ist der Besuch eines Solariums gesetzlich verboten. Denn auch die in Solarien erzeugte (künstliche) UV-Strahlung schädigt die Haut in gleicher Weise wie die natürliche UV-Strahlung der Sonne. Besuche im Solarium bedeuten nur eine zusätzliche, völlig unnötige Strahlenbelastung, die die Haut schneller altern lässt und das Hautkrebsrisiko erhöht. Die regelmäßige Nutzung eines Solariums in jungen Jahren erhöht das Hautkrebsrisiko um rund 60 % – jeder einzelne Solariengang alleine bereits um rund 2 %. Klären Sie Ihr Kind darüber auf – möglicherweise wirkt der Zusammenhang zwischen Sonne und Falten weniger abstrakt als der zwischen Sonne und Hautkrebs und führt so eher zu vorsichtigem Verhalten.
Schützen Sie Ihr Kind mit angemessener Kleidung vor UV-Strahlung. Sie sollte möglichst große Teile des Körpers bedecken. Besonders gut eignen sich luftige langärmelige Shirts und Hemden sowie luftig geschnittene lange Hosen oder Röcke. Das Material ist am besten dicht gewebt (auch dünne, leichte Kleidung kann dicht gewebt sein). Dunkle Kleidungsstücke schützen besser vor UV-Strahlung als weiße. Sind die Stoffe aber dicht gewebt, spielt die Farbe keine Rolle. Sehr guten UV-Schutz bietet Kleidung, die entweder aus Baumwolle oder Polyester oder einem Gemisch von beiden besteht. Wählen Sie bevorzugt atmungsaktive Stoffe. Als Kopfschutz empfehlen sich Hüte mit Krempe oder Sommermützen mit Schirm und Nackenschutz – ebenfalls aus den genannten Materialien. Die Füße Ihres Kindes schützen Sie am wirkungsvollsten mit bequemem Schuhwerk, das möglichst auch den Fußrücken bedeckt, oder mit Strümpfen in den Sandalen. Erwägen Sie die Anschaffung von UV-Schutz-Kleidung. Spezielle UV-Schutz-Kleidung besteht aus sehr feinen High-Tech-Fasern, die besonders eng gewebt und überdies imprägniert sind. Diese Textilien bieten einen höheren UV-Schutz als herkömmliche Textilien. Sie empfehlen sich z. B. für Aufenthalte am Strand oder überhaupt am Wasser. Denn heller Sand und Wasser reflektieren die Sonnenstrahlen und sorgen so für eine besonders starke UV-Strahlung. Sie erkennen UV-Schutz-Kleidung an der Etikettierung mit einem UV-Protektions-Faktor (UPF) oder an der Angabe „UV-Standard 801“. Schützen Sie die Augen Ihres Kindes mit einer bruchsicheren Kindersonnenbrille. Nicht jede Sonnenbrille schützt vor UV-Strahlung. Achten Sie beim Kauf auf den Hinweis „UV-400“. Rundum sicher ist die Kindersonnenbrille aber erst, wenn sie dicht am Kopf sitzt und auch einen ausreichenden Seitenschutz hat.
Schützen Sie Ihre Kinder besonders beim Baden vor UV-Strahlung. Beim Schwimmen, Plantschen oder Spielen am Wasser ist das Risiko für einen Sonnenbrand besonders hoch, denn Wasser reflektiert die UV-Strahlung und verstärkt sie dadurch. Schützen Sie daher so viel Haut wie möglich durch Kleidung. Das kann ein T-Shirt zusätzlich zur Badehose oder zum Badeanzug sein oder - besser noch - geeignete UV-Schutz-Kleidung. Verwenden Sie für die dann noch unbedeckte Haut wasserfeste Sonnenschutzmittel, die nach jedem Baden neu aufgetragen werden müssen. Auf diese Weise schützen Sie auch die Umwelt, da weniger Sonnenschutzmittel ins Wasser gelangt. In natürlichen Gewässern wie Fluss, Teich, See oder Meer ist dies besonders wichtig.
Beachten Sie, dass einige Arzneimittel, Pflanzen und Kosmetika Hautreizungen begünstigen können. Manche Arzneimittel – zum Beispiel Aknemittel und Antibiotika – entwickeln in Verbindung mit UV-Strahlen unangenehme Nebenwirkungen. Diese können z. B. die Haut so sonnenempfindlich machen, dass sie bereits durch einen kurzen Aufenthalt in der Sonne Schaden nimmt. Die Haut reagiert dann beispielsweise mit starken Rötungen, brennenden Schmerzen, Blasenbildung oder Schuppung. Die Hautreaktionen können innerhalb von Minuten bis Stunden nach der Anwendung des Arzneimittels auftreten, aber auch erst mit Verzögerung von einigen Tagen. Auch Mittel gegen Heuschnupfen, Allergien und Pilzinfektionen, Abführmittel oder Medikamente zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 und von Krebserkrankungen können im Zusammenhang mit UV-Strahlung unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen. Im Bedarfsfall prüfen Sie die Packungsbeilage und besprechen am besten mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt, ob Arzneimittel die Wirkung der Sonne auf die Haut Ihres Kindes verstärken. Auch Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker können Sie um Rat fragen. Wenn Ihr Kind nach einem Aufenthalt in der Sonne eine für Sie unerklärliche Hautreaktion zeigt, sollten Sie auch prüfen, ob eine der unten genannten Pflanzen oder eines der Kosmetika bzw. Hygieneartikel etwas damit zu tun haben könnte. Denn nicht nur die Einnahme von Arzneimitteln kann die Wirkung der Sonne verstärken – bestimmte Pflanzen und Kosmetika bzw. Hygieneartikel haben denselben Effekt. Zum Beispiel löst die Herkulesstaude (umgangssprachlich Bärenklau) juckende und brennende Hautausschläge aus. Diese werden durch den Kontakt der Haut mit der milchigen Flüssigkeit der Pflanze verursacht, sofern wir uns danach dem Sonnenlicht aussetzen. Weitere Beispiele sind: Parfüm (insbesondere Bergamotte) Zitrusfrüchte Sellerie Herkulesstaude Seifen Waschmittel